Betreuungskosten

Seit 01.08.2013 besteht für Kinder ab dem 1. Geburtstag ein Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertagesstätte oder Kindertagespflege.

Dadurch kann ich Betreuungsplätze anbieten, die vom Kreis Offenbach bezuschusst werden.

Fördervoraussetzungen

Die Eltern müssen für einen Betreuungsbedarf von bis zu 20 Std. pro Woche keine Nachweise erbringen.

Bei einem Betreuungsbedarf ab 21 Std. und mehr pro Woche, muss ein Nachweis des Bedarfes erbracht werden.

Dieser Nachweis kann erbracht werden durch Arbeitszeitnachweise, Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigungen.

 

 

Die Höhe des zu zahlenden privatrechtlichen Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme 

von Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ist gemäß Beschluss des Kreistages des Kreises Offenbach vom 10.12.2014, in Kraft und ab 01.01.2015, wie folgt festgesetzt: 

Wenn Sie eine Betreuungsstelle ohne Förderung vom Kreis Offenbach wünschen,

berechne ich hierfür 7,50€ die Stunde.