Hallo liebe Eltern,
Zur Zeit bin ich relativ ausgelastet und kann nur an folgenden Zeitfenstern eine Betreuung anbieten.
Mo & Di 14:30 - 18:00 Uhr
Mi 7:00 - 18:00 Uhr
Do & Fr 14:30 - 18:00 Uhr
Bitte ruft mich einfach unter +41 78 690 24 82 an
und wir können einen Termin, für ein erstes Gespräch vereinbaren.
Seit 01.08.2013 besteht für Kinder ab dem 1. Geburtstag ein Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertagesstätte oder Kindertagespflege.
Dadurch kann ich Betreuungsplätze anbieten, die vom Kreis Offenbach bezuschusst werden.
Die Eltern müssen für einen Betreuungsbedarf von bis zu 20 Std. pro Woche keine Nachweise erbringen.
Bei einem Betreuungsbedarf ab 21 Std. und mehr pro Woche, muss ein Nachweis des Bedarfes erbracht werden.
Dieser Nachweis kann erbracht werden durch Arbeitszeitnachweise, Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigungen.
Die Höhe des zu zahlenden privatrechtlichen Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme
von Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ist gemäß Beschluss des Kreistages des Kreises Offenbach vom 10.12.2014, in Kraft und ab 01.01.2015, wie folgt festgesetzt:
Wenn Sie eine Betreuungsstelle ohne Förderung vom Kreis Offenbach wünschen,
berechne ich hierfür 7,50€ die Stunde.
Mary Joy Herdt
Stampfistrasse 17
CH 8193 Eglisau
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Phone: +41 78 690 24 82
In 2003 habe ich mein Studium abgeschlossen und habe einen Bachelor in Physical Education.
Meine Hauptfächer sind Sport und Englisch.
Seit August 2014 habe ich eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. §43 SGB VIII.
Mit einer Weiterbildung von 160 Stunden habe ich im November 2014
mein Bundeszertifikat als Qualifizierte Kindertagespflegeperson erhalten.
Weitere Kurse:
2014 Erste Hilfe am Kind (Sollte alle 2 Jahre erneuert werden)
2014 Prävention von sexuellem Mißbrauch gem. § 8a
2014 Ernährung in der Kindertagespflege
2014 Musikalische Frühförderung
Um immer auf einem aktuellen Wissensstand zu sein, werde ich mich jedes Jahr mit mindestens 20 Stunden weiterbilden.